Das Zu- und Aussteigen bei Reisebussen ist nur an den vorgesehenen offiziellen Haltestellen entlang der Fahrstrecken erlaubt. Falls Reisende einen Stopp des Reisebusses wünschen, müssen diese vorzeitig ihre Absicht ein- oder auszusteigen erkennbar machen. Fürs Einsteigen durch die eigenen Präsenz an der Bushaltestelle, für das Aussteigen durch das Drücken der Stopp-Knöpfe oder durch das Anmelden beim Chauffeur.
Kinder unter 6 Jahren sind für den Bus-Transport nur dann zugelassen, wenn sie von einem Erwachsenen begleitet werden. Allerdings dürfen sie keinen eigenen Sitz in Anspruch nehmen, sondern müssen auf dem Schoss der Begleitung Platz nehmen.
Jeder Fahrgast darf ohne Kostenfolge ein kleineres Haustier an Bord nehmen. Allerdings wird gebeten, das Haustier auf dem Schoss zu transportieren und es unter Kontrolle zu halten (Maulkorb, Leine, Tierbox, etc.).
Blindenhunde sind an Bord zugelassen, wenn der/die Blinde von keiner Person begleitet wird. Der Transport von Haustieren kann verweigert werden, wenn der Resiebus ausgebucht ist und so Unannehmlichkeiten für die Mitfahrenden entstehen könnten.
Jeder Tier-Besitzer wird dazu aufgefordert, sein Tier nicht auf die Sitze steigen zu lassen. Ausserdem ist es seine Pflicht zu gewährleisten, dass sein mitgführtes Tier den Reisebus nicht verunreinigt oder beschädigt. Und: Keine Fahrgäste belästigt. Für etwelche Schäden haftet der Tier-Besitzer.
Jeder Reisende darf - neben einem Handgepäck mit den Maximalmassen 50x30x25 cm - einen Koffer oder einen Rucksack mitnehmen, der im Gepäckraum verstaut werden muss.
Autoservizi Silvestri S.r.l. behält sich das Recht vor, nur Gepäckstücke, die die vorgeschriebenen Masse haben, zu akzeptieren. Vom Transport ausgeschlossen sind alle Gepäckstücke, die gefährliche, entzündbare oder giftige Waren enthalten.
Im Gepäck, das dem Frachtführer übergeben wird, ist es nicht gestattet, Geld, Schmuck oder andere Wertgegenstände zu hinterlassen. Autoservizi Silvestri S.r.l. lehnt jede Haftung für natürliche Umwelteinflüsse auf die Gepäckstücke ab. Autoservizi Silvestri S.r.l. haftet nur für den Inhalt der Gepäckstücke, wenn es dafür aus fahrlässigen Gründen verantwortlich gemacht werden kann. Die Entschädigung des Schadens darf nicht die Limite von Art. 2 des Gesetzes 450/85 übersteigen.
Die Beanstandungen wegen Verlust oder Beschädigung des Gepäckes müssen vom Reisenden ans Bordpersonal gemacht werden. Und zwar sofort bei Ankunft. Ausserdem hat in jedem Fall innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft eine schriftliche Bestätigung per E-Mail oder per Brief-Einschreiben an Autoservizi Silvestri S.r.l., Via Dala Gesa 265/E 23030 LIVIGNO (SO) zu erfolgen.
Jeder Reisende darf ein paar Ski mit sich tranportieren, das er entweder in vertikaler Position in den Händen zu halten oder im dafür vorgesehenen Behälter unterzubringen hat.
Auf den städtischen Linien ist es erlaubt, ein Fahrrad zu transportieren. Voraussetzung: Das Fahrrad muss für den Transport reglementskonform eingepackt sein und im Gepäckabteil mitgeführt werden (nur bei genügend Platz möglich).
Fundstücke, die in Reisebussen gefunden werden, werden in unserer Geschäftsstelle in der Via Dala Gesa 265/E aufbewahrt.
Die Reisebusse der Autoservizi Silvestri S.r.l. sind gegenüber Schäden an den Reisenden versichert.
Jeder Fahrgast hat die Möglichkeit, der Autoservizi Silvestri S.r.l. Hinweise und Reklamationen zukommen zu lassen.
- schriftlich: Autoservizi Silvestri S.r.l. Via Dala Gesa 265/E 23030 LIVIGNO
- telefonisch: 0342-996.283
- mündlich: persönlich in der Geschäftsstelle
- per fax: 0342-996.855
- via e-mail: info@silvestribus.it
- oder indem das Reklamations-Formular auf dieser Webseite ausgefüllt wird
Wir bemühen uns, sämtliche Reklamationen innerhalb von 30 Tagen zu bearbeiten.
Der Betrieb der öffentlichen Linien ist immer gewährleistet (ausgenommen bei höherer Gewalt).